Kleintierpraxis auf Boyenstein
Kleintierpraxis  auf Boyenstein  

Sachkundenachweis

Aufgrund des Landeshundegesetzes NRW müssen alle Hunde über 20 kg oder 40 cm Widerristhöhe per elektronischen Chip markiert werden. Auch bei anderen Hunden ist dies eine sinnvolle Maßnahme, da die Tiere unveränderlich gekennzeichnet sind.

 

Des Weiteren muss nach dem Landeshundegesetz jeder Halter eines großen Hundes (über 20 kg oder 40 cm Widerristhöhe) einen Sachkundenachweis erbringen, der bei uns erlangt werden kann.
Sie vereinbaren dazu mit uns einen Termin, bei dem Sie von uns fünf zufällig ausgewählte Fragebögen mit mehreren Fragen vorgelegt bekommen. Wir überprüfen anschließend Ihre Antworten und führen mit Ihnen ein Gespräch über das Ergebnis des Tests und Ihrer Sachkunde.

Ablesen des Mikrochips zur Tierkennzeichnung Ablesen des Mikrochips zur Tierkennzeichnung

Wir haben ausschließlich eine Terminsprechstunde.

 

Unsere Öffnungszeiten: 

Ab September 2024 haben wir geänderte Büro- und Sprechstundenzeiten, bitte rufen Sie uns vor Ihrem Besuch an.

 

Wir sind 24 Stunden, 7 Tage die Woche für Sie telefonisch erreichbar:

unter 02521 - 2991830

 

... oder erreichen Sie uns per E-Mail: info@kleintierpraxis-boyenstein.de

 

Kleintierpraxis auf Boyenstein

Holter 28b 

59269 Beckum 

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© Maike Klümper