Aufgrund des Landeshundegesetzes NRW müssen alle Hunde über 20 kg oder 40 cm Widerristhöhe per elektronischen Chip markiert werden. Auch bei anderen Hunden ist dies eine sinnvolle Maßnahme, da die Tiere unveränderlich gekennzeichnet sind.
Des Weiteren muss nach dem Landeshundegesetz jeder Halter eines großen Hundes (über 20 kg oder 40 cm Widerristhöhe) einen Sachkundenachweis erbringen, der bei uns erlangt
werden kann.
Sie vereinbaren dazu mit uns einen Termin, bei dem Sie von uns fünf zufällig ausgewählte Fragebögen mit mehreren Fragen vorgelegt bekommen. Wir überprüfen anschließend Ihre Antworten und
führen mit Ihnen ein Gespräch über das Ergebnis des Tests und Ihrer Sachkunde.